Begriffe mit P
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Probezeit
Im Allgemeinen wird unter Probezeit ein befristeter Zeitraum verstanden, innerhalb dessen eine Person ihre Eignung oder Befähigung für ein bestimmtes Handeln nachweisen kann.
Beispiel
- Arbeitsverhältnis auf Probe
 Gesetzlich ist eine maximal einmonatige Probezeit vorgesehen. Bei einer Lehre gelten die ersten drei Monate der Lehrzeit als Probezeit.
- Probeführerschein
 Bei Verstoß gegen bestimmte Verkehrsvorschriften innerhalb der Probezeit von drei Jahren müssen Führerscheinbesitzerinnen/Führerscheinbesitzer zunächst eine Nachschulung absolvieren. Die Probezeit verlängert sich um ein Jahr.
- Probezeit im Strafrecht
	- Probezeit bei einer bedingten Nachsicht der Strafe
 (zwischen einem Jahr und drei Jahren)
- Probezeit bei einer bedingten Entlassung
 (zwischen einem Jahr und zehn Jahren)
- Probezeit als Diversionsform
 (zwischen einem Jahr und zwei Jahren)
 
- Probezeit bei einer bedingten Nachsicht der Strafe
Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
