Asyl
Internationaler Schutz wird in zwei Formen gewährt
- Flüchtlingseigenschaft (Asylberechtigte)
- Status des subsidiären Schutzes (Subsidiär Schutzberechtigte)
Während des laufenden Asylverfahrens, in dem internationaler Schutz beantragt wird, werden betroffene Personen Antragstellerinnen/Antragsteller genannt. Wird einer Antragstellerin/einem Antragsteller nach Durchlaufen des Verfahrens Asyl gewährt, wird ihr/ihm Flüchtlingseigenschaft zuerkannt und sie/er wird fortan Flüchtling genannt.
Mit 12. Juni 2026 startete das Asyl- und Migrationspaket der Europäischen Union, das mit dem Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetz (AMPAG) umgesetzt wurde und das weitreichende Neuerungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht mit sich bringt, insbesondere:
- Verfahren an den Außengrenzen mit einem vorgelagerten "Screening" (anstelle des bisherigen Asyl-Zulassungsverfahrens)
- nur noch befristete Aufenthaltstitel
- Überführung des Familiennachzugs vom Asyl- in das Niederlassungsrecht und Koppelung an ein Quotensystem
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Letzte Aktualisierung: 10.08.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion