Allgemeine Einbürgerungsvoraussetzungen
Allgemeine Informationen
Achtung: Die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft ist von der Erfüllung der allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen und dem Vorliegen einer bestimmten Aufenthaltsdauer abhängig. Zudem muss ein entsprechender Antrag gestellt werden.Voraussetzungen
Zuständige Stelle
Die Staatsbürgerschaftsabteilung des jeweiligen Amtes der Landesregierung
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Verleihung und Erstreckung der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft ist persönlich bei der zuständigen Stelle zu stellen.
Weiters sind Anträge auf Verleihung und Erstreckung der Verleihung der Staatsbürgerschaft bei der zuständigen Behörde schriftlich oder niederschriftlich (z. B. durch ein Protokoll), insbesondere mittels von den Behörden aufgelegten Antragsformularen, zu stellen.
Die zuständige Behörde informiert über die Urkunden und Nachweise, die dem Antrag auf Verleihung oder Erstreckung der Verleihung der Staatsbürgerschaft anzuschließen sind.
Erforderliche Unterlagen
Die tatsächlich benötigten Unterlagen können erst aufgrund der persönlichen Angaben festgestellt werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die für Sie zuständige Staatsbürgerschaftsabteilung beim Amt der Landesregierung.
Zusätzliche Informationen
Die österreichische Verfassung legt fest, dass der Vollzug des Staatsbürgerschaftswesens in die ausschließliche Zuständigkeit der Bundesländer fällt. Daher führen auch ausschließlich die Bundesländer die Staatsbürgerschaftsverfahren (von der Entgegennahme von Anträgen bis hin zur Entscheidung in Form eines Bescheids). Zuständig ist jenes Bundesland, in dem die antragstellende Person ihren Hauptwohnsitz hat.
Die Kontaktdaten der zuständigen Stelle sind auf den folgenden Websites zu finden:
- Staatsbürgerschaft - Land Burgenland
- Wahlrecht, Staaatsbürgerschaft und Aufenthaltswesen - Land Kärnten
- Staatsbürgerschaft - Land Niederösterreich
- Staatsbürgerschaft - Land Oberösterreich
- Staatsbürgerschaft - Land Salzburg
- Staatsbürgerschaft (Referat) - Land Steiermark
- Staatsbürgerschaft - Land Tirol
- Die österreichische Staatsbürgerschaft - Land Vorarlberg
- Einwanderung und Staatsbürgerschaft - Stadt Wien
Weiterführende Links
Mein Österreich – Vorbereitung zur Staatsbürgerschaft (BMI, BKA)
Rechtsgrundlagen
- §§ 10, 19 Abs 1 Staatsbürgerschaftsgesetz (StbG)
- § 3 Verordnung des Bundesministers für Inneres vom 31. Juli 1985 zur Durchführung des Staatsbürgerschaftsgesetzes (Staatsbürgerschaftsverordnung)