Rasenmähzeiten in Oberösterreich

Gemeinden mit Anfangsbuchstaben P 
Hinweis: Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.   Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich wieder. Gemeinde Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben Art der Tätigkeit Zeiten         Pabneukirchen  keine Vorgaben      Pattigham  keine Vorgaben      Peilstein im Mühlviertel  keine Vorgaben      Perg keine Vorgaben     Perwang  keine Vorgaben      Pettenbach  Empfehlung  Rasenmähen  zu unterlassen: Samstag ab 16 Uhr, , Sonn- und Feiertag ganztägig, , Peuerbach  keine Vorgaben      Pfaffing  Empfehlung  Rasenmähen  zu unterlassen: werktags (Montag bis Samstag) 12 bis 14 Uhr, , Sonn- und Feiertag ganztägig , , Pfarrkirchen bei Bad Hall  Verordnung  Verwendung oder Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Elektrorasenmähern (ausgenommen akkubetriebene Rasenmähroboter), Motorsensen mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren, Vertikutiergeräte, Kreis- und Motorsägen mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren, Trennscheibengeräte, Hochdruckreiniger und andere im Freien oder in nicht geschlossenen Räumen betriebene Maschinen und Geräte  gilt nicht für: Arbeitsgeräte im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes verboten: Montag bis Freitag 12 bis 14 Uhr, 22 bis 6 Uhr, , Samstag 12 bis 14 Uhr, 20 bis 24 Uhr, , Sonn- und Feiertag ganztägig, ,   Pfarrkirchen im Mühlkreis keine Vorgaben     Piberbach Verordnung Verwendung oder Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten im Freien verboten: Montag bis Freitag 20 bis 7 Uhr, , Samstag ab 16 Uhr, , Sonn- und Feiertag ganztägig, , Pichl bei Wels keine Vorgaben      Pierbach keine Vorgaben     Pilsbach keine Vorgaben     Pinsdorf  Verordnung  Rasenmähen  erlaubt: Montag bis Freitag 6 bis 22 Uhr, , Samstag 6 bis 18 Uhr, , verboten: Samstag ab 18 Uhr, , Sonn- und Feiertag ganztägig , , Pischelsdorf am Engelbach  keine Vorgaben     Polling im Innkreis keine Vorgaben      Prambachkirchen  keine Vorgaben      Pramet  keine Vorgaben     Pregarten  Verordnung  Verwendung oder Betrieb von Elektrorasenmähern oder Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Heckenschneidemaschinen, Schlagbohrmaschinen, Kreissägen, Motorsägen oder Hobelmaschinen gilt nicht für: Maschinen, die im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes Verwendung finden  verboten: Samstag ab 19 Uhr, , Sonn- und Feiertag ganztägig , , Puchenau Verordnung Verwendung von mit Verbrennungs- und Elektromotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen zur Pflege von Grün- und Gartenanlagen (z.B. Benzinrasenmäher) zusätzlich: Verwendung von motorbetriebenen Sägen verboten: Samstag ab 20 Uhr, , Sonn- und Feiertag ganztägig, , Puchkirchen  keine Vorgaben      Pucking  Verordnung  Verrichtung stark lärmender Gartenarbeiten (z.B. Rasenmähen)  verboten: werktags (Montag bis Samstag) 20 bis 6 Uhr, , Sonn- und Feiertag ganztägig , , Pupping  Empfehlung  Benützung von Rasenmähern  zu unterlassen: Samstag ab Nachmittag, , Sonn- und Feiertag ganztägig , , Putzleinsdorf  keine Vorgaben       
Letzte Aktualisierung: 20.06.2014
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion