Meldung des Todesfalls: sonstige Versicherungen

Bestehende Versicherungsverträge (z.B. Haushaltsversicherung, Zusatzkranken- bzw. Unfallversicherung) müssen von den Hinterbliebenen bzw. Erbinnen/Erben gelöst oder geändert werden. Meist genügt ein formloses Schreiben (eventuell Kopie der Urkunde über einen Todesfall bzw. des Registerauszugs Tod [früher sogenannte Abschrift aus dem Sterbebuch]).

Achtung:

Bei Versicherungen, die im Todesfall eine Leistung erbringen (z.B. Lebensversicherung), ist es empfehlenswert, das Versicherungsunternehmen unverzüglich zu verständigen. Damit vermeiden Sie auch, dass weitere Prämienvorschreibungen an die Adresse der/des Verstorbenen geschickt werden.

Auf die Versicherungsleistungen kann erst nach Abschluss des Verlassenschaftverfahrens Anspruch erhoben werden.

Hinweis:

Polizzen, die auf eine namentlich genannte "begünstigte Person" lauten, können nur von dieser eingelöst werden. Ist diese Person ebenfalls verstorben, müssen Sie einen Gerichtsbeschluss vorlegen, aus dem die/der nunmehr Begünstigte hervorgeht.

Falls Sie eine Versicherungsleistung beanspruchen wollen, müssen Sie dem Versicherungsinstitut in der Regel folgende Dokumente vorlegen:

Letzte Aktualisierung: 13.03.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion