Volksbegehren

Montag, 18. Januar 2021 08:00 Uhr bis Montag, 25. Januar 2021 16:00 Uhr

Aufgrund der am 25. August 2020 auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres stattgebende Entscheidung des Bundesministers für Inneres betreffend das „Tierschutzvolksbegehren“ und

aufgrund der am 23. Oktober 2020 auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres stattgebende Entscheidung des Bundesministers für Inneres betreffend der Volksbegehren „Für Impf-Freiheit“ und „Ethik für Alle“ wird folgendes bekanntgegeben:

Die Stimmberechtigten können von Montag, 18. Jänner bis einschließlich Montag, 25. Jänner 2021 in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu einem oder zu mehreren Volksbegehren durch Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden. (www.bmi.gv.at/volksbegehren)

Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraumes das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 14. Dezember in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.

Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Untersützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.

In der Gemeinde WINKLARN können Eintragungen während des Eintragungszeitraums an folgender Adresse:
Gemeindeamt Winklarn, Tanngrabenstraße 2, 3300 Winklarn

an den nachstehend angeführten Tagen zu den folgenden Zeiten vorgenommen werden:

Montag 18. Jänner 2021 von 8.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag 19. Jänner 2021 von 8.00 bis 20.00 Uhr
Mittwoch 20. Jänner 2021 von 8.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag 21. Jänner 2021 von 8.00 bis 20.00 Uhr
Freitag 22. Jänner 2021 von 8.00 bis 16.00 Uhr
Samstag 23. Jänner 2021 von 8.00 bis 12.00 Uhr
Sonntag 24. Jänner 2021 -------
Montag 25. Jänner 2021 von 8.00 bis 16.00 Uhr

Online können sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (25. Jänner 2021), 20.00 Uhr, durchführen.



Veranstaltungsort

Gemeindeamt Winklarn
Tanngrabenstraße 2
3300 Winklarn

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