Verein
Titel | Branche |
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ESV Union Winklarn | Verein |
Fanklub Grün Weiß Winklarn | Verein |
FCU WINKLARN | Verein |
FNL-Kräutergarten Wohl-be-hagen | |
Heimkehrerverein Winklarn | Verein |
Imkerverein Winklarn | Verein |
Katholische Jungschar | |
Kinderfreunde Winklarn | Verein |
Landjugend Amstetten - Winklarn | Verein |
Musikverein | Verein |
NÖ Senioren - Ortsgruppe Winklarn | |
Singkreis Winklarn | Verein |
SPÖ | Verein |
Tischtennisverein | Verein |
Union Tennisclub Winklarn | Verein |
UVC Winklarn | Verein |
Volkspartei Winklarn - Haag Dorf | Verein |
Rechte und Pflichten von Lehrlingen
Im Lehrvertrag, den der Lehrling und die/der Lehrberechtigte vor Beginn der Ausbildung unterschrieben haben, ist eine Reihe von Regelungen enthalten. Darunter fallen beispielsweise die wichtigsten Rechte und Pflichten (von Lehrling und Ausbilderin/Ausbilder) sowie die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen bei einer Lehre.
Überblick über die wichtigsten Rechte und Pflichten:
Ein Lehrling muss
- sich bemühen, den Lehrberuf zu erlernen,
- mit den zur Verfügung gestellten Werkzeugen und Materialien sorgfältig umgehen,
- die Berufsschule besuchen,
- Betriebsgeheimnisse in ihrem/seinem Lehrbetrieb nicht weitergeben und
- dienstliche Anweisungen (Aufträge) der Lehrberechtigten/des Lehrberechtigten befolgen.
Auf der anderen Seite haben Lehrlinge gegenüber ihrer Dienstgeberin/ihrem Dienstgeber das Recht darauf,
- in ihrem Lehrberuf ordnungsgemäß ausgebildet zu werden,
- das Lehrlingseinkommen pünktlich zu erhalten,
- unter sicheren und angemessenen Arbeitsbedingungen ausgebildet zu werden,
- vor Überforderung, Gefährdung, Mobbing etc. am Ausbildungsplatz geschützt zu werden und
- die Berufsschule besuchen zu können.
Weiterführende Links
Rechte und Pflichten eines Lehrlings (→ AK)
Letzte Aktualisierung: 15. April 2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus