Verein
Titel | Branche |
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ESV Union Winklarn | Verein |
Fanklub Grün Weiß Winklarn | Verein |
FCU WINKLARN | Verein |
FNL-Kräutergarten Wohl-be-hagen | |
Heimkehrerverein Winklarn | Verein |
Imkerverein Winklarn | Verein |
Katholische Jungschar | |
Kinderfreunde Winklarn | Verein |
Landjugend Amstetten - Winklarn | Verein |
Musikverein | Verein |
NÖ Senioren - Ortsgruppe Winklarn | |
Singkreis Winklarn | Verein |
SPÖ | Verein |
Tischtennisverein | Verein |
Union Tennisclub Winklarn | Verein |
UVC Winklarn | Verein |
Volkspartei Winklarn - Haag Dorf | Verein |
Adressänderung: Firmenbuch
Je nachdem, ob der Umzug eine Sitzverlegung (Wechsel in eine andere politische Gemeinde) darstellt oder nicht, sind unterschiedliche Formalitäten zu berücksichtigen:
- Wenn der im Firmenbuch eingetragene Sitz verlegt wird
Die Einzelunternehmerin/der Einzelunternehmer muss in diesem Fall die Änderung des Firmensitzes und die Änderung der Postadresse beantragen. Es ist erforderlich, dass die Unterschrift gerichtlich oder notariell beglaubigt ist. - Wenn der Standort innerhalb des Sitzes verlegt wird
In diesem Fall muss eine vertretungsbefugte Person des Unternehmens die Änderung der Postadresse beim Firmenbuch melden. Die Änderungsmeldung ist von ihr/ihm persönlich zu unterfertigen.
Handelt es sich um eine Änderung der Geschäftsanschrift ohne Sitzverlegung, kann auch das Online-Formular "Firmenbuch – Vereinfachte Anmeldung von Änderungen (→ BMJ)" genutzt werden. Dafür ist eine Authentifizierung mittels ID Austria erforderlich (Informationen zur Umstellung von Handy-Signatur und Bürgerkarten auf ID Austria).
Letzte Aktualisierung: 14. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion