Verein
Titel | Branche |
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ESV Union Winklarn | Verein |
Fanklub Grün Weiß Winklarn | Verein |
FCU WINKLARN | Verein |
FNL-Kräutergarten Wohl-be-hagen | |
Heimkehrerverein Winklarn | Verein |
Imkerverein Winklarn | Verein |
Katholische Jungschar | |
Kinderfreunde Winklarn | Verein |
Landjugend Amstetten - Winklarn | Verein |
Musikverein | Verein |
NÖ Senioren - Ortsgruppe Winklarn | |
Singkreis Winklarn | Verein |
SPÖ | Verein |
Tischtennisverein | Verein |
Union Tennisclub Winklarn | Verein |
UVC Winklarn | Verein |
Volkspartei Winklarn - Haag Dorf | Verein |
Allgemeines zur Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- und Erwerbsunfähigkeitspension
Für die Gewährung einer Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- oder Erwerbsunfähigkeitspension ist ein Antrag notwendig.
Der Antrag gilt vorrangig als Antrag auf Leistungen der Rehabilitation.
Ein Anspruch auf eine Leistung aus dem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit besteht dann, wenn
- kein Anspruch auf berufliche bzw. medizinische Rehabilitation besteht oder die Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation nicht zweckmäßig oder nicht zumutbar sind,
- die Berufsunfähigkeit, Invalidität oder Erwerbsunfähigkeit mehr als sechs Monate lang andauert,
- eine Mindestzahl an Versicherungszeiten vorliegt,
- die Voraussetzungen für eine (vorzeitige) Alterspension noch nicht erfüllt sind.
Letzte Aktualisierung: 5. August 2024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz