Verein
Titel | Branche |
---|---|
ESV Union Winklarn | Verein |
Fanklub Grün Weiß Winklarn | Verein |
FCU WINKLARN | Verein |
FNL-Kräutergarten Wohl-be-hagen | |
Heimkehrerverein Winklarn | Verein |
Imkerverein Winklarn | Verein |
Katholische Jungschar | |
Kinderfreunde Winklarn | Verein |
Landjugend Amstetten - Winklarn | Verein |
Musikverein | Verein |
NÖ Senioren - Ortsgruppe Winklarn | |
Singkreis Winklarn | Verein |
SPÖ | Verein |
Tischtennisverein | Verein |
Union Tennisclub Winklarn | Verein |
UVC Winklarn | Verein |
Volkspartei Winklarn - Haag Dorf | Verein |
Allgemeines zum Mutterschutz
Sobald die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber von der Schwangerschaft einer Arbeitnehmerin Kenntnis erlangt, hat sie/er die Schutzbestimmungen laut Mutterschutzgesetz (MSchG) einzuhalten.
Die Schutzbestimmungen des Mutterschutzgesetzes gelten für:
- Arbeiterinnen
- Angestellte
- Lehrlinge
Weiters mit Abweichungen auch für:
- Heimarbeiterinnen
- Hausgehilfinnen und Hausangestellte
- Vertragsbedienstete und Beamtinnen des Bundes
- Landes- und Gemeindebedienstete, die in Betrieben beschäftigt sind
- Landeslehrerinnen
Achtung
Für Unternehmerinnen und Neue Selbstständige gilt das Mutterschutzgesetz nicht.
Für arbeitnehmerähnliche freie Dienstnehmerinnen gelten nur einzelne Beschäftigungsverbote sowie ein eingeschränkter Kündigungsschutz.
Weiterführende Links
- Selbstständigkeit und Schwangerschaft (→ USP)
- Mutterschutz (→ AK)
- Elternkalender (→ AK)
- Urlaub (Jahresurlaub, Elternzeit, Mutterschutz, Krankheit) (→ EURES)
Rechtsgrundlagen
Mutterschutzgesetz (MSchG)
Letzte Aktualisierung: 30. April 2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz